Wenn der Partner Ausscheidungskommunikation nicht mitmachen möchte
Kurz gesagt: Ein Partner muss Ausscheidungskommunikation nicht mitmachen. Unterschiedliche Beteiligung ist mit Teilzeitpraxis vereinbar. Ziel sollte nicht sein, den anderen zu überzeugen, sondern eine Lösung zu finden, die für beide Erwachsenen und das Kind funktioniert. Müssen beide Eltern dieselbe Haltung haben? Nein. Die AITT-Literatur beschreibt unterschiedliche Intensität und häufige Teilzeitpraxis.1 Daraus lässt sich keine Pflicht … Weiterlesen